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BDH-Stiftung

Über uns

"Der Lohn einer guten Handlung liegt darin, dass man sie vollbracht hat."

Die BDH-Stiftung

Die Errichtung der BDH-Stiftung war ein Auftrag des Souveräns unseres Verbandes auf der Bundesdelegiertentagung in Kassel vom 25.4.2015.

Mit der BDH-Stiftung unterstützt der Bundesverband die unverzichtbare Arbeit der BDH-Kreisverbände überregional und ohne Umwege. Die tägliche Arbeit vor Ort, bei den Menschen, Projekte zur Selbsthilfe, besondere Events, Veranstaltungen und Messen – überall hier steht die BDH-Stiftung für nachhaltiges soziales Engagement. 

Natürlich können auch zusätzlich Stiftungsprojekte im Sinne der Werte, für die unser Verband seit nunmehr fast 100 Jahren steht, gefördert werden.

Damit verfolgt die BDH-Stiftung ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke und unterstützt Menschen mit Behinderungen im Sinne aktiver Selbsthilfe und Teilhabe.

Stiftungsgründung durch die Bundesvorsitzende Ilse Müller und den Bundesgeschäftsführer Josef Bauer
Stiftungsgründung durch die Bundesvorsitzende Ilse Müller und den Bundesgeschäftsführer Josef Bauer
Sitzend: Bundesvorsitzende Ilse Müller, dahinter v.l.n.r.: Bundesschriftführer Lothar Lehmler, Bundesgeschäftsführer RA Josef Bauer, Bundesschatzmeister Gerd Botterbrodt, RA Dr. Carsten Beul, Stv. Bundesvorsitzender Theo Bahr
Sitzend: Bundesvorsitzende Ilse Müller, dahinter v.l.n.r.: Bundesschriftführer Lothar Lehmler, Bundesgeschäftsführer RA Josef Bauer, Bundesschatzmeister Gerd Botterbrodt, RA Dr. Carsten Beul, Stv. Bundesvorsitzender Theo Bahr

Das BDH-Stiftungsvermögen

Wie bei allen Stiftungen stellt sich die Frage nach der finanziellen Ausstattung. Die BDH-Stiftung erhält regelmäßig einen Anteil aus den Mitgliedsbeiträgen, der dem Betrag entspricht, der bisher an die Landesverbände unseres Verbandes abgeführt wurde.

Zustiftungen – auch in das verbrauchbare Vermögen der Stiftung – sind dabei jederzeit möglich. Das gilt auch für Erbschaften. Zustiftungen sind steuerlich absetzbar, bzw. von der Erbschaftssteuer befreit.
Juristisch gesehen handelt sich bei der Stiftung um eine sogenannte unselbständige Stiftung des BDH Bundesverbandes Rehabilitation e.V. Sie wurde vom Finanzamt Bonn-Innenstadt als gemeinnützig anerkannt.

Und selbst für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Auflösung des Verbandes ist vorgesorgt:
Das Vermögen des Verbandes, das auch die BDH-Kliniken umfasst, fällt dann an die Stiftung.

Spenden
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Aufbau der Stiftung

Die Stiftung besitzt zwei Organe: Vorstand und Beirat. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe von Gesetz und Satzung. Er beschließt mit Zustimmung des Beirats über die Verwendung der Stiftungsmittel. Der Beirat berät den Vorstand bei der Verfolgung des Stiftungszwecks. Er hat ein Anhörungs- und Vetorecht nach der Beschlussfassung des Vorstandes über die Vergabe der Stiftungsmittel. 

Vorstand

Beirat

Die Satzung der BDH-Stiftung zum Herunterladen

Wie die Stiftung hilft

Wen wir fördern

Die BDH-Stiftung unterstützt in erster Linie die unverzichtbare Arbeit der BDH-Kreisverbände überregional und ohne Umwege. Zusätzlich können Stiftungsprojekte im Sinne der Werte, für die unser Verband seit nunmehr fast 100 Jahren steht, gefördert werden.

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